Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 07. Januar 2019

 

  1. Geltung der Bedingungen

     

    1. Die Felix Redlingshöfer+ Stefan Hofmann GbR in Landau i. d. Pfalz (nachfolgend redlingshöfer+hofmann genannt) erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden AGB, Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

       

    2. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Verträge, selbst wenn diese nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

       

    3. redlingshöfer+hofmann kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Dem Vertragspartner steht für diesen Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zukündigen.

       

    4. Sofern Top-Level-Domains teil des Vertrages sind, gelten ergänzend die Vergabebedingungen der entsprechenden Organisation, die für die Vergabe zuständig ist.

       

    5. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird redlingshöfer+hofmann im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. redlingshöfer+hofmann hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. redlingshöfer+hofmann übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

       

  2. Zustandekommen des Vertrages

     

    1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber redlingshöfer+hofmann ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Er ist an sein Angebot für die Dauer von 3 Wochen nach Eingang des Vertrages bei redlingshöfer+hofmann gebunden.

       

    2. Der Vertag kommt zustande, wenn redlingshöfer+hofmann die Annahme des Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

       

    3. Angebote von redlingshöfer+hofmann sind stets freibleibend und unverbindlich. redlingshöfer+hofmann kann den Vertragsabschluß von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

       

  3. Kündigung

     

    1. Das Vertragsverhältnis kann bei Hostingverträgen mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

       

    2. Das Vertragsverhältnis kann bei Wartungs- und Supportverträgen mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des laufenden Vertragsjahres ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

       

    3. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

       

  4. Pflichten von redlingshöfer+hofmann / Leistungsumfang

     

    1. redlingshöfer+hofmann bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten und die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen an. Der Kunde erhält lediglich Zugangsdaten zur Verwaltung der E-Mail-Adressen. Die Nutzung und Verwaltung des Speicherplatzes erfolgt ausschließlich über das Content-Management-System syync+, soweit dieses Teil des Vertrages wurde. Der Umfang der Leistungen ergibt sich im Übrigen aus dem Hauptvertrag.

       

    2. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.

       

      weißquartierstraße 33 | 76829 landau | fon 06341.898014 | fax 06341.898015 e-mail rh@rh-dev.de | www.rh-dev.de

      Seite 1

    3. Soweit redlingshöfer+hofmann entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

       

    4. redlingshöfer+hofmann ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

       

    5. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. redlingshöfer+hofmann verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.

       

    6. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde redlingshöfer+hofmann, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personenfrei.

       

    7. Der Kunde ist verpflichtet, redlingshöfer+hofmann einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, redlingshöfer+hofmann unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von redlingshöfer+hofmann über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und redlingshöfer+hofmann das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.

       

  5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

     

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die redlingshöfer+hofmann - Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

       

      1. redlingshöfer+hofmann unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;

         

      2. die Zugriffsmöglichkeiten auf die redlingshöfer+hofmann - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt

        • die Leistungen anderer Teilnehmer der redlingshöfer+hofmann - Dienste unberechtigt zu nutzen,

        • nicht im Vertrag zwischen redlingshöfer+hofmann und dem Kunden vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,

        • Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der redlingshöfer+hofmann - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern,

        • einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die redlingshöfer+hofmann Dienste unberechtigt zu verbreiten,

        • Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,

        • strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von redlingshöfer+hofmann zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen.

          Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde redlingshöfer+hofmann entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.

           

      3. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an redlingshöfer+hofmann - Diensten einschlägig sein sollten;

         

      4. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;

         

      5. redlingshöfer+hofmann erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;

         

      6. nach Abgabe einer Störungsmeldung redlingshöfer+hofmann die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

         

        Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. redlingshöfer+hofmann behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem

        herunterladen, so ist redlingshöfer+hofmann berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.

         

        E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.

         

      7. Der Kunde verpflichtet sich, von redlingshöfer+hofmann zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und redlingshöfer+hofmann unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von redlingshöfer+hofmann nutzen, haftet der Kunde gegenüber redlingshöfer+hofmann auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von redlingshöfer+hofmann abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von redlingshöfer+hofmann oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. (vgl. e)

         

      8. Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei redlingshöfer+hofmann abgelegten Internetseiten keine Chats zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält einen von redlingshöfer+hofmann zur Verfügung gestellten Chat.

         

      9. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via E-Mail über die Dienste von redlingshöfer+hofmann zu initiieren, ohne von den E-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein.

       

    2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c) genannten Pflichten, ist redlingshöfer+hofmann sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

       

    3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

       

    4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist redlingshöfer+hofmann neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenden Diensten zu sperren.

       

  6. Nutzung durch Dritte

     

    1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der redlingshöfer+hofmann - Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht redlingshöfer+hofmann gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehenhätte.

       

    2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von redlingshöfer+hofmann erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

       

  7. Zahlungsbedingungen

     

    1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt redlingshöfer+hofmann dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt je nach Tarif monatlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

       

    2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

       

    3. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt redlingshöfer+hofmann sind vom Kunden zu tragen.

       

    4. Hat der Kunde redlingshöfer+hofmann ermächtigt, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen, dann hat der Kunde für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, redlingshöfer+hofmann die hierfür anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde der redlingshöfer+hofmann die hierfür vereinbarte Bearbeitungsgebühr (10,00 EUR je Rücklastschrift) zu bezahlen.

    5. Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung (Ziffer 5.2) durch redlingshöfer+hofmann hat redlingshöfer+hofmann Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.

       

  8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

     

    1. Gegen die Ansprüche von redlingshöfer+hofmann kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegen gehalten wird.

       

    2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von redlingshöfer+hofmann nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

       

    3. Dauert eine Störung der redlingshöfer+hofmann - Leistungen, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

       

      1. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die redlingshöfer+hofmann - Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann oder

      2. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

       

    4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von redlingshöfer+hofmann liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10. der AGB.

       

  9. Zahlungsverzug

     

    1. Bei Zahlungsverzug ist redlingshöfer+hofmann berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls redlingshöfer+hofmann in der Lage ist, einen Verzugsschaden darüber hinaus nachzuweisen, ist redlingshöfer+hofmann berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, redlingshöfer+hofmann nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

       

    2. redlingshöfer+hofmann kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, redlingshöfer+hofmann den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

       

    3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt redlingshöfer+hofmann vorbehalten.

       

  10. Verfügbarkeit der Dienste

     

    redlingshöfer+hofmann gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von redlingshöfer+hofmann liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. redlingshöfer+hofmann wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. redlingshöfer+hofmann kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

     

  11. Geheimhaltung/Datenschutz

     

    1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass redlingshöfer+hofmann personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

       

    2. Soweit sich redlingshöfer+hofmann Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist redlingshöfer+hofmann berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zulegen. Dazu ist

      redlingshöfer+hofmann im übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von redlingshöfer+hofmann sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

       

    3. redlingshöfer+hofmann erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und redlingshöfer+hofmann die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

       

    4. redlingshöfer+hofmann weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass redlingshöfer+hofmann und deren Erfüllungsgehilfen das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

       

  12. Haftung und Haftungsbeschränkungen

     

    1. Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber redlingshöfer+hofmann wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen/Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften des Hauptvertrags fehlen.

       

    2. redlingshöfer+hofmann haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

       

    3. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die

       

      1. durch die Inanspruchnahme von redlingshöfer+hofmann - Diensten,

         

      2. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch redlingshöfer+hofmann,

         

      3. durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch redlingshöfer+hofmann,

         

      4. durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von redlingshöfer+hofmann oder

         

      5. deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch redlingshöfer+hofmann nicht erfolgt ist,

       

      der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

       

    4. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die redlingshöfer+hofmann oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der redlingshöfer+hofmann - Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, und stellt redlingshöfer+hofmann von Ansprüchen Dritter frei, die hierauf beruhen. Hierzu zählen auch Rechtsverteidigungskosten.

       

    5. redlingshöfer+hofmann haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die redlingshöfer+hofmann - Leistungen unterbleiben.

       

  13. Schlußbestimmungen

     

    1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von redlingshöfer+hofmann in Landau in der Pfalz, Bundesrepublik Deutschland.

       

    2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abgedungen.

       

    3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von redlingshöfer+hofmann als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen. redlingshöfer+hofmann ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

      AGB_rh_januar2019.pdf